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Traditionell und topmodern: Die Lehre in Tirol

19. Oktober 2020
top.tirol Redaktion
Shutterstock

Modernisierung und Digitalisierung sorgen dafür, dass es stetig neue Berufsfelder und damit auch neue Lehrberufe gibt. Auch die klassischen Lehrberufe mit großer Tradition sind nach wie vor höchst attraktiv.

Die Lehre ist die beliebteste Ausbildung in Tirol. Insgesamt gibt es rund 160 Lehrberufe in den unterschiedlichsten Branchen. Die Lehrausbildung verläuft dual. Das heißt, man sammelt einerseits wertvolle Praxiserfahrung, kann hautnah miterleben, wie sich die Arbeitsrealität im gewünschten Berufsfeld gestaltet, und drückt andererseits auch noch die Schulbank in der Fachberufsschule.

Richtig anpacken 

Die praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse eignet sich der Lehrling direkt im Betrieb an. Großer Vorteil ist dabei, dass die Ausbildung unter den Normalbedingungen am Arbeitsplatz stattfindet. Somit kann man sich direkt ein Bild darüber verschaffen, was in den nächsten Jahren auf einen zukommen wird, und sich mit den benötigten Maschinen, Geräten und Einrichtungen vertraut machen. Der fertig ausgebildete Lehrling kann deshalb nach Abschluss der Ausbildung auch sofort als Fachkraft eingesetzt werden.

Das liebe Geld 

Ein großes Plus der Lehrausbildung ist bestimmt die Tatsache, dass man bereits zu Beginn der Ausbildung in Form von Lehrlingsentschädigung Geld verdient. Der Verdienst ist kollektivvertraglich geregelt und abhängig von der Branche, der der jeweilige Lehrbetrieb angehört. In jedem Lehrjahr steigt das Einkommen des Lehrlings. Damit sichert man sich schon während der Ausbildung einen Einkommensvorsprung gegenüber vielen anderen. Hinzukommt, dass fertig ausgebildete Fachkräfte derzeit oft heiß begehrt sind und mitunter sehr gut entlohnt werden. Mitinbegriffen ist während der gesamten Lehrzeit außerdem ein umfassender Versicherungsschutz (Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pension).

Besonderheit Doppellehre

Im Rahmen der sogenannten Doppellehre können zwei Lehrberufe gleichzeitig in Angriff genommen werden. Um eine solche Ausbildung starten zu können, muss allerdings in einem Betrieb die Ausbildung in beiden Berufen möglich sein. Eine Doppellehre dauert maximal vier Jahre. Der Berufsschulbesuch ist bei Doppellehrverhältnissen unterschiedlich geregelt. Klassische Kombinationen wären: Bäcker/in und Konditor/in, Dachdecker/in und Spengler/in oder Bürokaufmann/frau und Einzelhandelskaufmann/frau.

Vorteil der dualen Ausbildung

Eine weitere Besonderheit der Lehrausbildung besteht darin, dass man parallel zur Praxis eine verpflichtende schulische Ausbildung erhält. In der Fachberufsschule erwirbt man weiterführende Allgemeinbildung, vertiefende Wissen über Fachtheorie und kann Fremdsprachen erlernen.

 Rechte und Pflichten in einem Lehrverhältnis 

Durch den Lehrvertragsabschluss übernehmen sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling gewisse Rechte und Pflichten, die im Berufsausbildungsgesetz (BAG) festgelegt sind.

Was sind die wichtigsten Pflichten des Lehrlings?

Der Lehrling muss sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse seines Lehrberufes zu erlernen.

  • Übertragene Aufgaben sind ordnungsgemäß durchzuführen.
  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind zu wahren.
  • Mit Werkzeug und Material muss sorgsam umgegangen werden.
  • Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung ist der Lehrberechtigte oder der/die Ausbilder/in sofort zu verständigen
  • Zeugnisse der Berufsschule sind nach deren Erhalt unverzüglich dem Lehrberechtigten vorzulegen, Schulhefte auf dessen Verlangen.

Was sind die wichtigsten Pflichten des Lehrberechtigten?

  • Fertigkeiten und Kenntnisse des Lehrberufes sind selbst oder durch eine/n Ausbilder/in zu vermitteln.
  • Dem Lehrling dürfen keine berufsfremden Arbeiten bzw. Arbeiten, die seine Kräfte übersteigen, zugeteilt werden.
  • Der Lehrling darf nicht körperlich gezüchtigt werden; er ist auch vor Misshandlungen durch Betriebs- und Haushaltsangehörige zu schützen.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte sind bei wichtigen Vorkommnissen zu verständigen.
  • Für den Berufsschulbesuch ist dem Lehrling die erforderliche Zeit freizugeben.
  • Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Berufsschulinternat sind vom Lehrberechtigten zu tragen. Auch die Kosten für ein allfälliges Ersatzquartier sind zu erstatten, allerdings nur bis zur Höhe der Kosten im Internat.
  • Für die Ablegung der Lehrabschlussprüfung ist die dafür erforderliche Zeit freizugeben.
  • Während der Lehrzeit bzw. der Behaltezeit müssen dem Lehrling beim erstmaligen Prüfungsantritt die Prüfungstaxe und allfällige Materialkosten ersetzt werden.

Kontakt

Bildungsabteilung der Tiroler Wirtschaftskammer
Egger-Lienz-Straße 118, 6020 Innsbruck
Helmut Wittmer
T 05 90 90 5-7301
E Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
W www.tirol-bildung.at

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