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Die Lehre: nicht zu toppen

25. Oktober 2018
top.tirol Redaktion
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Die Lehre verbindet auf einzigartige Weise Theorie und Praxis.

Mit knapp 11.000 Lehrlingen ist die Lehre die beliebteste Ausbildung. Eine breite Palette von insgesamt 148 Einzel-Lehrberufen steht in Tirol zur Auswahl.

Dual ist echt optimal!

Die Lehre wird als duale Ausbildung bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei Lernorten – einerseits im Lehrbetrieb und andererseits in der Fachberufsschule – stattfindet.

Lernen im Betrieb

Der Lehrling lernt die praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse hauptsächlich im Ausbildungsbetrieb. Die Berufsausbildung im Betrieb findet unter den Bedingungen des Arbeitslebens an Maschinen, Geräten und Einrichtungen statt, die dem modernsten Stand der eingesetzten Technik entsprechen. Der ausgebildete Lehrling kann anschließend als Fachkraft sofort eine qualifizierte berufliche Tätigkeit ausüben.

Lernen in der Fachberufsschule

In der Lehrausbildung begleitet die Fachberufsschule die betriebliche Ausbildung. Der Lehrling ist zum Besuch der Berufsschule verpflichtet.

Die Vorteile der dualen Ausbildung

  • Kombination der Vorteile einer praxisbezogenen Ausbildung im Lehrbetrieb mit den Vorteilen einer schulischen Ausbildung (vertiefende Fachtheorie, Allgemeinbildung und Fremdsprachen)
  • Förderung von sozialen Kompetenzen durch den Umgang mit Kunden und Arbeitskollegen
  • Ein sicherer Arbeitsplatz
  • Mehr Unabhängigkeit durch eigenes Einkommen
  • Praxisnähe durch eine Ausbildung am neuesten Stand der Technik

Gute Verdienstmöglichkeiten

Lehrlinge profitieren im Vergleich zu anderen Ausbildungswegen von einem Einkommensvorsprung bis zu zehn Jahren. Und auch danach sind sie als begehrte Fachkräfte am Arbeitsmarkt besonders gefragt und in vielen Berufen auch entsprechend gut entlohnt.

Karriere mit Lehre in Tirol

Von sehr vielen Ländern weltweit wird Österreich um das duale Ausbildungssystem beneidet. Durch die Lehre sind die Fachkräfte sehr praxisnah und den Erfordernissen der Wirtschaft entsprechend ausgebildet. Übrigens ist bei uns aufgrund der Lehre auch die Jugendarbeitslosigkeit im Europavergleich besonders niedrig.

Besonderheiten einer Lehre

  • Doppellehre – eine spezielle Chance für das Berufsleben

Die Doppellehre bietet die Möglichkeit, gleichzeitig zwei Lehrberufe zu erlernen. Im Betrieb muss dafür die Ausbildung in beiden Berufen möglich sein. Eine Doppellehre dauert höchstens vier Jahre. Der Berufsschulbesuch ist bei Doppellehrverhältnissen unterschiedlich geregelt.
Häufig vorkommende Kombinationen von Doppellehren sind zum Beispiel Bäcker/in und Konditor/in, Dachdecker/in und
Spengler/in oder Bürokaufmann/frau und Einzelhandelskaufmann/frau.

  • Lehrlingsentschädigung –Verdienst während der Ausbildung

Die Lehrlingsentschädigung ist in Österreich kollektivvertraglich geregelt, die Höhe  der Entschädigung ist abhängig von der Branchenzugehörigkeit des Lehrbetriebes und vom Lehrjahr. Während der Lehrzeit gibt es einen umfassenden Versicherungsschutz (Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pension).

Rechte und Pflichten in einem Lehrverhältnis

Durch den Lehrvertragsabschluss übernehmen sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling gewisse Rechte und Pflichten, die im Berufsausbildungsgesetz (BAG) festgelegt sind.

Was sind die wichtigsten Pflichten des Lehrlings?

  • Der Lehrling muss sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse seines Lehrberufes zu erlernen.
  • Übertragene Aufgaben sind ordnungsgemäß durchzuführen.
  • Mit dem Verhalten ist der Eigenart des Betriebes Rechnung zu tragen.
  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind zu wahren.
  • Mit Werkzeug und Material muss sorgsam umgegangen werden.
  • Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung ist der Lehrberechtigte oder der/die Ausbilder/in sofort zu verständigen.
  • Zeugnisse der Berufsschule sind nach deren Erhalt unverzülich dem Lehrberechtigten vorzulegen, Schulhefte auf dessen Verlangen.

Was sind die wichtigsten Pflichten des Lehrberechtigten?

  • Fertigkeiten und Kenntnisse des Lehrberufes sind selbst oder durch eine/n Ausbilder/in zu vermitteln.
  • Dem Lehrling dürfen keine berufsfremden Arbeiten bzw. Arbeiten, die seine Kräfte übersteigen, zugeteilt werden.
  • Der Lehrling darf nicht körperlich gezüchtigt werden; er ist auch vor Misshandlungen durch Betriebs- und Haushaltsangehörige zu schützen.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte sind von wichtigen Vorkommnissen zu verständigen.
  • Für den Berufsschulbesuch ist dem Lehrling die erforderliche Zeit freizugeben.
  • Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Berufsschulinternat sind vom Lehrberechtigten zu tragen. Auch die Kosten für ein allfälliges Ersatzquartier sind zu tragen, allerdings nur bis zur Höhe der Kosten im Internat.
  • Für die Ablegung der Lehrabschlussprüfung ist die dafür erforderliche Zeit freizugeben.
  • Während der Lehrzeit bzw. der Behaltezeit müssen dem Lehrling beim erstmaligen Prüfungsantritt die Prüfungstaxe und allfällige Materialkosten ersetzt werden.

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