GlasmacherIn
1. Lehrjahr: | € 605,– | bis | € 840,– (brutto) |
2. Lehrjahr: | € 913,– | bis | € 997,– (brutto) |
3. Lehrjahr: | € 1.140,– | bis | € 1.417,– (brutto) |
GlasmacherInnen stellen Gläser und Glasprodukte (Vasen, Schüsseln, Krüge, Ziergegenstände etc.) aus Glasschmelze her. Man unterscheidet zwischen Handglasmachen (Glasbläserei) und Maschinenglasmachen. Beim Handglasmachen verwenden die GlasmacherInnen die sogenannte GlasmacherInnenpfeife, mit der sie ein Stück der erhitzten Glasschmelze aufnehmen und durch Einblasen von Luft und durch Bearbeiten mit verschiedenen Werkzeugen in die gewünschte Form bringen. Beim Maschinenglasmachen arbeiten sie an teil- und vollautomatisierten Glasherstellungsmaschinen. GlasmacherInnen sind in gewerblichen Werkstätten und industriellen Produktionshallen auf Arbeitsbühnen tätig. Sie arbeiten mit BerufskollegInnen, Vorgesetzten und weiteren Fach- und Hilfskräften der Fertigung zusammen.
WICHTIGE AUSBILDUNGSINHALTE: